Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll.
Diese Beauftragung setzt ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus und ist auch nur
dann möglich, wenn beide Konfliktparteien untereinander ein gutes Verhältnis haben und dieses durch den aufgetretenen
Streitfall nicht belastet wurde.
Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber
und die betroffene Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben.
Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.
Selbstverständlich kann es auch von der Partei, für die es sich nachteilig auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos
abgetan und beiseite geschoben werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, die im Rahmen eines
Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares
Instrument.
Leider wird diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nur selten genutzt, obwohl sie hinsichtlich Zeit,
Kosten und Wahrung der guten Beziehungen auch für die Zukunft eine große Chance darstellt. Im internationalen Geschäft,
insbesondere in den USA, kommen diese Grundgedanken unter dem Begriff der "Mediation" in der letzten Zeit wieder in Mode.