Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Malerarbeiten

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Malerarbeiten und Gesundheit

Ein wichtiges Thema ist die zunehmende Sensibilität der Endverbraucher gegen Gerüche, ausgehend von Anstrichen und Beschichtungen, nach Sanierungsmaßnahmen sowie auch beim Neubau.

Vermehrt werden nach Malerarbeiten vom Auftraggeber (Immobilienbesitzer/Mieter) Geruchsbelästigungen vor allem nach Renovierungsarbeiten beanstandet. Diese Geruchsbelästigungen können durch Emissionen aus Beschichtungsstoffen entstehen.

Für diese Geruchsbelästigung gibt es verschiedene Ursachen:

 

 

Oft wird von den Medien der Eindruck vermittelt, dass eine Wahrnehmung von Gerüchen nach Renovationsarbeiten unmittelbar mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung steht. Werden dann Sicherheitsdatenblätter bei den Herstellern angefordert, entsteht oft schon bei einer unbedenklichen Dispersionsfarbe der Eindruck, dass es sich um ein hoch gesundheitsgefährdendes Produkt handelt, da diese Sicherheitsdatenblätter fehlinterpretiert werden. Sicherheitsdatenblätter sind für den Anwendungsfall (Schutzmaßnahmen die während der Verarbeitung des Produktes einzuhalten sind), Transport sowie im Falle eines Unfalles usw., ausgelegt. Es können jedoch keine Schlussfolgerung die auf eine eventuelle Gesundheitsgefährdung, nach Verarbeitung und Durchtrocknung des Produktes hindeuten, geschlossen werden.

 

Für den Verarbeiter gilt jedoch, dass die Werkstoffauswahl unter ökologischen Gesichtspunkten, d.h. unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Schadstoffen, erfolgen muss. Dies bedeutet, sobald für einen zu beschichtenden Untergrund Produkte zur Verfügung stehen, welche die selben technischen Eigenschaften (Beanspruchbarkeit, Dauerhaftigkeit, Wirksamkeit) aufweisen sowie bei einer künftigen Überarbeitung bzw. Erneuerung umweltbelastende Arbeitsverfahren zur Anwendung kommen müssen, der ökologisch unbedenklichere Werkstoff einzusetzen ist.

 

Für die Lackierung von Türen z.B. in Krankenhäusern mit einer hohen mechanischen Belastung und der Anforderung nach einer hohen Chemikalienbeständigkeit sind hoch strapazierfähige Lacke unabdingbar, während im Privathaushalt, Büro usw. in der Regel andere Faktoren wie die Ökologie maßgebend sind.

 

Nach §16 Gefahrstoffverordnung muss der Unternehmer nach geeigneten Ersatzprodukten suchen und Stoffe oder Produkte mit geringerem Gesundheitsrisiken für den Verarbeiter (für seine angestellte Mitarbeiter) einsetzen. Dies bedeutet, dass umweltschonende wasserverdünnbare Produkte den lösungsmittelhaltigen Produkten vorzuziehen sind, wenn eine Gleichwertigkeit gegeben ist.

 

Eine ganzheitliche Betrachtung im Sinne der Ökobilanz erfordert darüber hinaus, dass die Hersteller die Umweltschäden durch die Kultivierung zur Gewinnung der Rohstoffe, beim Abbau sowie ihrer Auf- und Zubereitung bis zum verarbeitungsfertigen Produkt ermitteln und offenlegen.

 

Umweltbelastungen können durch stoffliche Emissionen in die Luft, das Wasser und das Erdreich sowie durch unverwertbare Reststoffe entstehen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nach der Gefahrenstoffverordnung gibt Auskunft über den Gehalt an schädlichen Stoffen.

 

Fast alle Hersteller bieten heute zu den konventionellen lösungsmittelhaltigen Alkydharzlacken und -lasuren eine alternative Produktlinie auf wasserbasierenden Acryl-, Alkyd- oder Polyurethanprodukten an. Diese Produkte sind zumindest im Innenbereich, beim Wohnungsbau und -renovation, in Bezug auf Beanspruchbarkeit, Dauerhaftigkeit, Wirksamkeit mit den konventionellen lösungsmittelhaltigen Lacken und Lasuren gleichzusetzen.

 

Ebenso sind bei den Wandfarben für den Innenbereich emissionsarme , lösungsmittel- und weichmacherfreie Typen zu wählen. Auch im Hinblick auf die künftige VOC Richtlinie sollte heute schon eine sensible Produktauswahl erfolgen damit eine das Wohnverhalten beeinträchtigende Geruchsbelästigung der Vergangenheit angehört.



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